Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Zahnspangen bei Kindern?
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Zahnspangen meist nur bei medizinisch notwendigen Zahnfehlstellungen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre. Die Kostenübernahme erfolgt häufig anteilig und richtet sich nach dem Schweregrad der Fehlstellung. Ästhetische Behandlungen oder Privatleistungen sind in der Regel nicht gedeckt. Es empfiehlt sich, vor Behandlungsbeginn eine genaue Abklärung mit der Krankenkasse und einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle zahnärztliche Beratung.
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